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von : Bernd
Springer |
Fischereischäden durch Kormorane
in
Schleswig - Holstein
Alle Sportfischer werden gebeten,
bei eventuellen Wiederfängen die Marken unter Angabe des Fangdatums und des Fangortes
beim jeweiligen Pächter abzuliefern oder dem Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein
Wischhofstraße 1-3 in 2300 Kiel zuzusenden
- Die Fischereiausübenden in
Schleswig - Hostein sehen sich vor allem an den großen natürlichen Gewässern und
Binnenseen, in der schwierigen Lage, die dort von Kormoranen verursachten Schäden durch
gesichertes Beweismaterial festzustellen.
- In Zusammenarbeit mit dem
Fischereiamt des Landes Schleswig Holstein hat sich nun ein Weg gefunden, wie die Schäden
an den Gewässern berechnet werden können.
- Neben der Berechnung des
Wegfraßes sollen hauptsächlich Untersuchungen zur Fischbestandsgröße, der
Fischereilichen und der kormoranbedingten Sterblichkeit erfolgen. Zu diesem Zweck werden
im Plöner See, im Wittensee und Kellersee Aale, Barsche und Plötzen mit
verschiedenfarbigen Marken markiert.
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